Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigenden Tätowierungen und Piercings im Tattoo und Piercingstudio ,, Alice Wonderline ,, an den Brodbänken 5, 21335 Lüneburg, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

  2. Kinder / Jugendliche unter 16 Jahre ,, ohne Einverständnis der Eltern werden nicht Tätowiert.‘‘ Kinder / Jugendliche unter 12 Jahre ,, ohne Einverständnis der Eltern werden nicht gepierct.‘‘

  3. Vertrag zu Tätowieren / Termin In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung ( und damit einer vorher erstellenden Entwurfszeichnung ) dadurch zustande, dass Alice Wonderline dem Kunden einen verfügbaren Termin vorschlägt ( Angebot ) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird ( Annahme ) Mit Leistung des Anzahlungsbetrages ist dieser Termin für beide Seiten bindend.

  4. Vorlage / Entwurf a. Die Vorlage eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung ist kostenfrei und wird als Serviceleistung gehandhabt. Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt diese - auch nur in Teile - von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst - egal in welchem Medium - zu vervielfältigen oder die vervielfältigen zu lassen. b. Bei einer Terminabsage behält sich der Auftragnehmer vor, im Falle der Erstellung einer aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Vergütung hierfür einzubehalten, c. Außerdem behalten wir uns das Recht vor Motive / Kundenwünsche ohne weitere Begründung abzulehnen. Vorlagen, die vom Kunden mitgebracht werden, werden nie 1:1 übernommen, sondern mindestens leicht abgeändert und somit neu gezeichnet/ überarbeitet. d. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell angefertigten Entwurfs

  5. Änderung Motivwunsch a. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche haben, wie z.B die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrages nichts. b. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs ( wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle ) sind als Kündigung des Werkvertrags zu sehen, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung, dessen Annahme in unserem freuen Belieben liegt. c. Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können. Kurzfristige Änderungen des vorbereiteten Tattoo bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind uns unverzüglich mitzuteilen. Erhebliche Änderungen zum Termin sind unerwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Auch ggf. finanzielle Schwierigkeiten, muss der Kunde im Vorfeld kommunizieren. dementsprechend behandelt ( Punkt 8 )

  6. Preise / Bezahlen a. Das Studio bzw. der Artist bietet nach eigenem Ermessen Preisspannen / Festpreise oder Stundensätze an. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, unterliegen naturgemäß nur Schätzungen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht vorher bestimmen können ( z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit ), sodass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach jedem Termin. b. Festpreise sowie Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Artist bindend. c. Bei Stundenpreisen wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. der notwendigen Pausen berechnet. Dies beinhaltet auch das Anpassen eines Motivs nach Kundenwunsch sowie das Aufbringen der Vorlage ( Stencil ) auf die Haut. Vom Kunden unnötigerweise abgehaltene Pausenzeiten wie z.B. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren etc, gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenso zu entrichten. d. Eventuelle Verzögerungen durch den Tätowierer, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden der Gesamtzeit abgezogen. e. Wünscht der Kunde Änderungen an der Vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht dem Artist frei einen neuen Preis dafür festzulegen. Dem Kunden steht es frei diesen Preis akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur unter Einhaltung von Punkt 5 möglich. f. Endpreise sind nicht verhandelbar! g. die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in voller Höhe bar.

  7. Anzahlung a. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Diese dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuerstatten in Form eines Guthaben / Studiogutschein wenn entweder : • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens 72 Stunden vor der Durchführung des ersten vereinbarten Termine erfolgt.

    b. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in Form eines frei übertragbaren Gutscheins. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer/besonders aufwändiger Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde. c. Sollten wir aus Kulanz einer Barauszahlung/Rücküberweisung zustimmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20%fällig. Diese wird direkt vom zu erstatteten Betrag abgezogen. Die Genehmigung einer solchen Sonderregelung liegt vollumfänglich bei Alice Wonderline. d. Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Barzahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung beim letzten Termin verrechnet. e. Wird ein Termin fristgerecht ( 72 Stunden vorher oder mit Krankmeldung) verschoben bleibt die Anzahlung bestehen und wird für den Ersatztermin verwendet. f. Bei Terminabsagen jeglicher Art, bei denen die Anzahlung bestehen bleibt, hat der Kunde ein Kalenderjahr Zeit einen Ersatztermin zu vereinbaren oder seine Anzahlung in Form eines Gutscheins bei uns im Studio abzuholen. Kommt der Kunde dem nicht nach, verfällt die Anzahlung. g. Sagt der Kunde unter 72 Stunden seinen Termin ab oder erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so entfällt die geleistete Anzahlung in voller Höhe.

  1. Nicht erscheinen/Verspätung a. Die Terminkaution verfällt und wird somit vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Dabei verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine. b. Dies gilt insbesondere auch für Nachstechtermine. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage ohne triftigen Grund verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin. c. Unverschuldete bzw unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch ein Attest belegt werden können.

  2. Gutscheine a. Alle Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. b. Bei Rabattaktionen/ Walk in Day werden Gutscheine nicht angenommen. c. Es können nur maximal zwei Gutscheine für ein Tattoo Termin eingelöst werden. d. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das recht vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn z.B die Voraussetzungen von Punkt 11 nicht vorliegen oder das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird/werden kann. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, mit dem sich beide Parteien einig sind. Dennoch ist ein Gutschein kein Grant für einen Termin. e. Gutscheine werden niemals ausbezahlt. Möchte ein Kunde mit einem Gutschein bezahlen, hat er dies seinem Tätowieren bei Vereinbarung des Termins, spätestens jedoch vor Beginn des Tattootermines mitzuteilen.

  3. Terminverlegung

    a. Terminverlegungen sind immer persönlich oder telefonisch möglich, zur Not auch per online-Chat oder Email, wenn ein persönlicher Beschlicht möglich ist. Mehrmaliges Verschieben von Terminen ist ausdrücklich nicht möglich. b. Wird dabei ein Ersatztermin vereinbart hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. c. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. d. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowieren wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühstmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat. e. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

  4. Zustand des Kunden a. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung/Piercen entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere: -Alkohol oder Betäubungsmittelintoxikationen -Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung/Piercen ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein.

    - die nicht abgesprochen Applikation von Oberflächenanästhetika. - Erkrankungen. welche die Durchführung einer Tätowierung/Piercen ausschließen oder wesentlich erschweren, beispielsweise HIV, Hepatitis oder Epilepsie. - eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowierfarben/ Allergie gegen Schmuck - ein für den Tätowieren unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden - ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht - Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin b. Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden. c. Dassselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt. d. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dies oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt. Für nachteilige Folgen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können wir keine Haftung übernehmen. e. Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat und wird so behandelt.

  5. Cover Up / Vorbehandelte Haut und Narben a. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover Up handelt wird kein Gewehr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. b. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch zu nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut, sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhanden Tattoo und der Cover Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. c. Bei Cover Ups kann es zu einem höheren Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden entsprechend dem vereinbarten Preis pro Stunde zu zahlen. d. Nachstecharbeiten im Sinne von Ziffer 13 sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig. e. Wenn auf der zu tätowierenden Hautstelle im Vorfeld eine Laserbehandlung stattgefunden hat, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. f. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten.

  6. Nachstecharbeiten a. Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen nicht enthaltende Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell vom Kunden, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab. Hier fallen 50,00 Euro Materialkosten an durch gestiegende Materialkosten b. Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tag der Leistungserbringung einzufordern, andernfalls sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig. c. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeien durch den Kunden grundlos und/oder ohne fristgerechte Absage ( 72 Stunden bzw drei Werktage vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf ein Nachstechen. d. Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich. e. Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden oder Missachtung von Punkt 11 anfallen sind gesondert vergütungspflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Tätowierers. Das Nachstechen ist einmalig , jedes weitere Mal liegt nicht an unsachgemäßen Arbeiten des Artists oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.

  7. Orthografische Richtigkeit / Einwilligung in das Motiv a. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung - gleich in welcher Sprache- wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die korrekte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist. b. Zu Beginn der Tätowierung wird in der Regel durch den Artist eine Schablone ( Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen. c. Der Artist übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von vom Kunden übersetzte Sprachen oder römische Daten, Punkschrift, Blindenschrift oder andere Glyphen wie Runen und dergleichen. d. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Sitzung mit. Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in die Positionierung, den Inhalt der Arbeit und das Motiv ein.

  8. Mögliche Komplikationen a. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B Pigmentmigration-sogenannte Blowouts, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf Tätowierfarbe,usw)können wir keine Haftung übernehmen. b. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen oder der Pflegeanleitung beruhen. c. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen ( Wundinfektion, Vernarbung,Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeit durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. d. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder - bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlichen Arzt aufzusuchen.

  9. Kundenbilder a. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht-Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung , sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art z. B zu Werbezwecken, für Print und Onlinemedien. b. Wünscht der Kunde ausdrücklich keine persönliche Nennung z.B durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.

  10. Recht am Bild ( Dritter) a. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine uns vom Kunden überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Alice Wonderline, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden. b. Alice Wonderline behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vorlagen mehrfach zu verwenden.

  11. Haftung persönlicher Gegenstände a. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio und Piercingstudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

  12. Haftungsauschluss Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass a. das Tätowieren mit Schmerzen verbunden ist b. eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der haut des Kunden, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann. c. das Motiv bei Heilungsprozess verlaufen kann d. die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann. Diese Abweichung stellt keinen Mangel dar. Der Kunde willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfindenden Verletzungen der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden freiwillig vorgenommen.

  13. Rechte und Pflichten für Kunden und Tätowierer a. Das Studio sowie der Artist haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl der Hygiene oder anderer Gründe, die das Studio und/oder den Artist betreffen, steht es ihm frei dies umgehend zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation muss jedoch in jedem Fall belegbar und nachvollziehbar sein. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen des Studios, wenn kein Ersatztermin vereinbart wurde. Bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen. b. Der Artist hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen und außerhalb des Behandlungsbereichs zu verzehren. c. Der Artist ist nicht dazu verpflichtet Arbeiten von anderen Tätowieren zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen. Im Studio werden in der Regel nur eigene Motive gestochen, individuelle Arbeiten, die dem Artist die Möglichkeit geben so zu arbeiten, wie er es am besten kann, ohne sich an der Federführung eines Anderen orientieren zu müssen.

  14. Hausrecht/ Abmahnung a. Sollte ein Kunde/Interessent/Kursteilnehmer nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es dem Artist/Seminarleiter frei diese Person aus dem Studio zu entfernen/ entfernen zu lassen. Der Artist hat im Studio das alleinige Hausrecht-die Entscheidung zu einer solchen drastischen Maßnahme ( Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden des Artists, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel z.B Verteidigung. b. Sollten Anfragen ( Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes oder gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, Google o.Ä hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen. c. Bewertungsprofile/Plattformen sollen ausschließlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen zu über das Studio/den Artist für andere zu hinterlassen, nicht um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche Emails kund zu tun. d. Grobes Fehlverhalten zieht rechtliche Konsequenzen nach sich und wird ggf. auch zur Anzeige gebracht.